AGB Veranstaltungen 2022

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen – Stand: 28.08.2019

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen – Stand: 28.08.2019
Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbestimmungen
zwischen den Teilnehmern mit ihren Erziehungsberechtigten und dem Verein Ad Astra Liverollenspiel e.V.
(im folgenden Ad Astra Liverollenspiel e.V. genannt). Sie gelten ergänzend zu den §§ 651a ff. des BGB
(Reisevertragsbestimmungen). Weiterführend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Anmeldung und Vertragsabschluss
    Zu den Veranstaltungen des Ad Astra Liverollenspiel e.V. kann grundsätzlich jeder angemeldet werden,
    sofern für die jeweils ausgeschriebene Veranstaltung die Altersbegrenzung eingehalten wird und noch freie
    Plätze vorhanden sind. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der
    Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der
    Veranstaltung auszuschließen. Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine
    Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Mit der
    Anmeldung in Textform gemäß § 126b BGB wird Ad Astra Liverollenspiel e.V. ein verbindlicher Vertrag
    angeboten. Die Anmeldung wird für Ad Astra Liverollenspiel e.V. verbindlich, sobald und soweit die
    Anmeldung schriftlich oder in Textform bestätigt worden ist. Dies gilt auch, wenn der Ad Astra Liverollenspiel
    e.V. die Anmeldung über Online-Dienste eines Dritten abwickelt, mit dem eine
    Datenverarbeitungsvereinbarung besteht. Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die unter der
    Ausschreibung des Ad Astra Liverollenspiel e.V. angegebenen Leistungen, die Teilnahmebedingungen und
    die schriftliche Anmeldebestätigung.
  2. Zahlung
    Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung,
    ist der gesamte Teilnahmebetrag (ggf. abzüglich eines Zuschusses / Rabattes) auf das in der Rechnung
    ausgewiesene Vereinskonto zu überweisen. Als Zahlungsziel gelten 14 Tage nach Erhalt der
    Anmeldebestätigung, jedoch spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Ist der Teilnahmebetrag nach
    dem gesetzten Zahlungsziel nicht eingegangen und wurden keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen
    Ad Astra Liverollenspiel e.V. und dem Zahlungspflichtigen getroffen, ist der Ad Astra Liverollenspiel e.V.
    berechtigt, die Anmeldung zu stornieren und den Platz freizugeben. Bei Barzahlung zu
    Veranstaltungsbeginn gilt ein Aufschlag von 20,00 EUR zum Teilnahmebetrag als vereinbart.
  3. Teilnahmebestätigung & Veranstaltungsinformationen
    Wenn die Anmeldung erfolgt ist, erhält jeder Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Rechtzeitig vor Beginn
    der jeweiligen Veranstaltung werden wichtige Veranstaltungsinformationen verschickt.
  4. Leistungen
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung des Ad Astra
    Liverollenspiel e.V.. Der Teilnahmebetrag schließt in der Regel die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung,
    Versicherung, Programmgestaltung, Finanzierung von Eintrittsgeldern und die Betreuung der
    Teilnehmenden mit ein. Ein Taschengeld ist im Teilnahmebetrag nicht enthalten.
  5. Rücktritt durch den Teilnehmer / Rücktrittsgebühren
    Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers
    kann nur durch eine schriftliche oder in Textform nach § 126b BGB abgegebene Erklärung gegenüber Ad
    Astra Liverollenspiel e.V. erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist das Eingangsdatum bei
    Ad Astra Liverollenspiel e.V.. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
    Teilnahmegebühren werden nur dann erstattet, wenn die Veranstaltung abgesagt oder verlegt (zeitlich oder
    räumlich) wird. Bei Verlegung einer Veranstaltung, behalten die erworbenen Teilnehmerplätze grundsätzlich
    ihre vollständige Gültigkeit. In solch einem Fall kann eine Rücknahme bei Nichtinanspruchnahme nur vor
    Beginn der neuangesetzten Veranstaltung erfolgen und muss durch Ad Astra Liverollenspiel e.V.
    durchgeführt werden. Eine veranlasste Rückbuchung ist einer Stornierung nicht gleichzusetzen. Rücknahme
    und Rückerstattung des Teilnahmebetrags erfolgen in diesem Fall bis maximal 14 Tage nach
    Veranstaltungsdatum. Eine Erstattung eventuell gezahlter Vorverkaufsgebühren und Versandgebühren
    erfolgt nicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Regelung auch bei einem nicht von der/dem
    Teilnehmenden verschuldeten Rücktritt (z.B. Unfall, Krankheit) ihre Gültigkeit behält. Der Abschluss einer
    Reiserücktrittskostenversicherung ist sehr empfehlenswert.
  6. Rücktritt durch Ad Astra Liverollenspiel e.V.
    Wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund unvorhersehbarer äußerer Umstände (z.B.
    Naturkatastrophen) und nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten durch Ad Astra Liverollenspiel e.V. nicht
    zumutbar ist oder wenn weniger als zwei Drittel der Teilnehmenden-Anzahl, die bei der jeweiligen
    Veranstaltung vorgesehen ist, an Anmeldungen vorliegen, kann Ad Astra Liverollenspiel e. V. den Vertrag
    kündigen. Ad Astra Liverollenspiel e.V. verpflichtet sich, sofort nach Eintritt dieser Voraussetzungen für die
    Nichtdurchführung der Veranstaltung den Teilnehmer davon in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall bestehen
    seitens des Ad Astra Liverollenspiel e.V. keine weiteren Ansprüche, und es erfolgt eine volle Rückerstattung
    des bereits gezahlten Teilnahmebetrages.
  7. Weisungsbefugnis, Ausschluss des Teilnehmers
    Während der Veranstaltungen des Ad Astra Liverollenspiel e.V. hat der Teilnehmende den Anweisungen des
    Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Schwerwiegende Regelverstöße (z.B.
    mutwillige Körperverletzung oder Sachbeschädigung, mehrfache Nichteinhaltung von Verboten, etc.) oder
    Krankheiten bzw. Unfälle während der Veranstaltung können dazu führen, dass Teilnehmende vorzeitig
    abreisen müssen. Die entstehenden Kosten gehen – ebenso wie bei freiwilliger vorzeitiger Rückkehr – zu
    Lasten des Teilnehmenden bzw. dessen Erziehungsberechtigten. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages
    oder der noch nicht erbrachten Leistungen ist hierbei ausgeschlossen.
  8. Haftung und Haftungsausschluss
    Ad Astra Liverollenspiel e.V. haftet für eine gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die Richtigkeit der
    Ausschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung und Betreuung unter
    Berücksichtigung der landesrechtlichen Bestimmungen. Ausgeschlossen von der Haftung sind die Folgen
    von selbstständigen Unternehmungen der Teilnehmer, die nicht von den Betreuern der Veranstaltung
    angesetzt sind. Ad Astra Liverollenspiel e.V. haftet nicht für abhanden gekommenes Eigentum des
    Teilnehmers oder dessen Besitz.
    Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und
    die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und
    Mauern oder auf Bäume, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen
    Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie
    übermäßiger Alkoholkonsum.
    Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Ad Astra
    Liverollenspiel e.V. wie folgt beschränkt: Ad Astra Liverollenspiel e.V. haftet nur für Schäden, die auf einer
    grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Ad Astra Liverollenspiel e.V. beruhen. Für selbst verschuldete
    Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-PrivatHaftpflichtversicherung empfehlen wir
    grundsätzlich und setzen diese daher voraus. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung,
    Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit Ad Astra
    Liverollenspiel e.V., sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob
    fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei
    leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Für Diebstahl und
    Beschädigungen durch Dritte wird nicht gehaftet. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge auf dem
    Veranstaltungsgelände (insbesondere in den Be- und Entladezonen) werden kostenpflichtig abgeschleppt.
  9. Urheberrecht, Bild und Tonmaterial
    Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Ad Astra Liverollenspiel e.V. verwendeten
    Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Alle Rechte – insbesondere
    die der gewerblichen Vermarktung – an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben Ad Astra
    Liverollenspiel e.V. vorbehalten. Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers erklären sich
    ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial
    einverstanden, das den Teilnehmer (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich
    unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung. Aufnahmen solcher Art seitens der
    Teilnehmer sind durch Antrag an Ad Astra Liverollenspiel e.V. im Vorwege zu genehmigen und auf
    Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche
    Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit
    Einverständnis von Ad Astra Liverollenspiel e.V. zulässig.
  10. Besondere Hinweise zu LARP-Veranstaltungen
    Mit der Anmeldung erkennen der Teilnehmer und seine Erziehungsberechtigten das von Ad Astra
    Liverollenspiel e.V. vorgegebene Regelsystem für die jeweilige Veranstaltung als verbindlich an. Die
    Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu
    beschließen. Der Teilnehmer und seine Erziehungsberechtigten sind sich der Natur der Veranstaltung und
    insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des
    Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht
    weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der
    Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und
    Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht
    mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. LARP Veranstaltungen werden
    ausschließlich mit Polsterwaffen bespielt. das Mitbringen von echten Klingen- oder Schusswaffen, auch zu
    Dekozwecken, ist verboten. Zuwiderhandlungen können zu Strafanzeigen durch den Veranstalter führen und
    zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  11. Wirksamkeit / Gerichtsstand
    Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
    unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht.
    Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen
    wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Gerichtsstand ist der Sitz des Ad Astra
    Liverollenspiel e.V. gemäß der zum Zeitpunkt des Beginns der Rechtsstreitigkeiten gültigen Satzung
    (derzeit: Freiburg im Breisgau).