Rechte und Pflichten in Ad Astra

  • Die Volljährigkeit von Personen in Ad Astra wurde durch ihre Exzellenzen, den Herrschern Ad Astras, grundsätzlich mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres festgelegt.

    Nachfolgend unterscheidet das Gesetz Ad Astras folgende rechtliche Personengruppen:

    Gast:

    Eingeladen durch einen Bürger und unter dem Schutz des Gastrechts.

    Einwohner:

    Haben einen festen Wohnsitz im Freistaat Ad Astra und müssen in der Staatskanzlei gemeldet sein. Einwohner sind verpflichtet die Stadtsteuer zu leisten, welche sich auf ein Silber pro Quartal und volljährige Person beläuft.

    Einwohnern ist es nicht erlaubt ein amtlich eingetragenes Gewerbe zu betreiben oder Personen in ein einer Anstellung zu verpflichten.

    Einwohner sind im Verteidigungs- und Kriegsfall wehrpflichtig und können durch das Militär eingezogen werden.

    Bürger:

    Um Bürger sein zu können, muss sich eine Person mindestens auf ein Jahr und einen Tag in Ad Astra leben und dort einen festen, in der Staatskanzlei eingetragenen Wohnsitz haben und durch den Bürgereid vereidigt worden sein. Als solche genießen sie den Schutz des Staates. Bürgerrecht ist als solches erblich. Bürger kann nur werden, wer nicht durch sonstige Eide an Herrscher Mitrasperas gebunden, oder Bürger eines Siegels, Freistadt oder Mark ist.

    Bürger sind verpflichtet die Stadtsteuer zu leisten, welche sich auf ein Silber pro Quartal und volljährige Person beläuft. Ein Bürger hat das Recht, die Stadtsteuer durch den Eintritt in den Staatsdienst abzugelten.

    Bürger dürfen amtlich eingetragene Gewerbe betreiben und Personen gewerblich in Dienst stellen. Bürger haben das Recht auf Eigentum und das Vererben des selbigen. Für Gewerbe erhebt der Staat Gewerbesteuer.

    Bürger haben ein Wahlrecht und können für den Rat Ad Astras gewählt werden.

    Bürger haben das Recht, Klagen vor das Gericht von Ad Astra zu bringen und haben das Recht zur Verteidigung vor Gericht.

    Der Bürger hat die Pflicht zur Verteidigung des Wohls und Ansehen des Staates.

    Staatsbeamte:

    Staatsbeamte werden durch einen gesonderten Eid auf den Staat vereidigt und sind als solche von der Stadtsteuer befreit.

    Staatsbeamte werden durch das zuständige Amt und den übergeordneten Ceann besoldet.

    Ceann:

    Ein Ceann wird durch den Rat vorgeschlagen und durch die Herrscher für ein Jahr ernannt beziehungsweise bestätigt. Ein Ceann wird durch einen gesonderten Amtseid auf Freistaat und Herrscher vereidigt. Ein Ceann verwaltet eigenverantwortlich einen ihm zugewiesenen Fachbereich. Ein Ceann ist festes Mitglied des Rates von Ad Astra

    Der Ceann trägt die Verantwortung über dem ihm zugewiesenen Fachbereich und dem diesen zugewiesenen Haushalt.

    Die Ceann werden durch eine, von der Krone ausgesprochene, angemessene Patronage entlohnt.

    Die Herrscher:

    Die Herrscher Ad Astras sind das Oberhaupt des Staates Ad Astra, oberste Legislative und als diese Vertreter der fünf sakralen Elemente Mitrasperas. Als Herrscher des Gegensatzes müssen immer zwei Herrscher regieren und Ad Astra vorstehen.

    Die Herrschaftsübergabe des Winterkönigs an die Sommerkönigin findet am letzten Tag des Konvents der Elemente statt. Eine Herrschaftsperiode der Sommerkönigin dauert sechs Monate und endet mit der Übergabe der Herrschaft an den Winterkönig nach der angegebenen Dauer.

    Die Herrschaft eines Herrscher wird nur durch dessen Tod oder freiwilligen und ungezwungenen Verzicht auf die Macht verzichtet. Sollte die Herrschaft eines Regierenden beendet werden und es existiert kein legitimier Thronerbe, hat der Rat das Recht, einen neuen Herrscher zu wählen, welcher aber durch den bestehenden Herrscher bestätigt werden muss.

    Ein Ceann kann nur ernannt werden, wenn beide Herrscher dieser Ernennung zustimmen. Die Herrscher haben gegenüber den Ceann die Richtlinienkompetenz und die Pflicht der Ausübung dieser.

    Entscheidungsbefugte Gesandte, Diplomanten und Botschafter werden ausschließlich durch die Herrscher ernannt.

    Im Kriegs- und Verteidigungsfall haben die Herrscher den Oberbefehl über das Militär und alle Staatsorgane.

    Alle Gesetze müssen durch die Herrscher Ad Astras bestätigt und unterzeichnet werden. Die Herrscher Ad Astras haben allen Entscheidungen des Rats gegenüber, ein absolutes Vetorecht. Die Herrscher haben das Recht, Dekrete herauszugeben, welche aber kein bestehendes Gesetz außer Kraft setzen können.

    Aller Grund, Boden und Schätze in selbigem Ad Astras sind Besitz und Eigentum der Krone. Der Staat kann aber das Besitzrecht auf Baugrund, Gebäude, landwirtschaftliche oder Wasserflächen an Bürger übertragen.

    Die Herrscher Ad Astras sind die die obersten Richter des Freistaates. Als diese haben sie als Einzige das Recht Todesurteile zu verhängen, Urteile auszusetzen und Personen zu begnadigen.