Zur bevorstehenden Gründungsfeier zum einjährigen Bestehen des Freistaats Ad Astra wird die Staatskanzlei die Registrierung aller Einwohner abgeschlossen haben. Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird an der Gründungsfeier die Bürgerrechte verliehen bekommen, die mit einigen Privilegien einher geht, wie dem Erwerb von Grundstücken oder dem Betreiben eines Gewerbes. Die Beanspruchung von Bürger-Privilegien durch Nicht-Bürger gilt ab dem Folgetag als schwere Ordnungswidrigkeit und wird geahndet. Personen, die den Status des Bürgers mit den damit einhergehenden Rechten und Pflichten (z. B. Wehrdienst unter dem Kommando Ad Astras auf mythodeanischen Feldzügen) nicht erwerben werden, derzeit aber noch eines der designierten Bürgerprivilegien ausüben, werden gebeten, sich umgehend mit der Staatskanzlei Ad Astra in Verbindung zu setzen.
Gezeichnet
Alayne Osfrydstochter
Kommissarische Leitung der Staatskanzlei Ad Astra